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Sonderprogramm für Kulturveranstaltungen in Niedersachsen

Festivals und Spielstätten, die dieses Jahr Veranstaltungen mit einem kostenpflichtigen Eintritt und bis zu 20.000 Teilnehmenden in Niedersachsen planen oder geplant haben, können ab sofort Anträge auf Wirtschaftlichkeitshilfe stellen. 

Das neue Sonderprogramm für Kulturveranstaltungen in Niedersachsen soll die kulturelle Vielfalt in Niedersachsen sowie eine Planungssicherheit ermöglichen. Finanzielle Risiken durch ein verändertes Publikumsverhalten und steigende Kosten sollen somit abgemildert werden. 

Für Spielstätten und Festivals ergeben sich aus den Antragsbedingungen mögliche Hürden. Eine Bagatellgrenze von mindestens 1.000€ pro Antrag muss eingehalten werden, welche jedoch durch einen Sammelantrag mehrerer kleiner Veranstaltungen erreicht werden kann. Zudem verpflichtet ein Transparenzgebot die Veranstaltenden dazu, die Registrierung ihrer Veranstaltungen gegenüber möglichen und tatsächlichen Vertragspartner*innen offenzulegen. Für die Antragstellung ist eine Registrierung vor der geplanten Veranstaltungsdurchführung notwendig. Vergangene Veranstaltungen seit dem 01.01.2023 können jedoch für eine Übergangszeit bis zum 15.08. auch rückwirkend registriert werden. 

Die Förderhöchstgrenze des Programms liegt bei 200.000 Euro pro Antrag und 500.000 Euro pro zeitraumbezogenem Antrag. Antragsberechtigt sind Veranstaltende, die das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Kulturveranstaltung tragen, unabhängig von ihrer Rechtsform.
Anträge können ab sofort über die NBank gestellt werden. 

Das FAQ zum Sonderprogramm stellt zusätzlich ausführliche Informationen zu den Antragsbedingungen bereit.